Ab dem 1. Juli 2021 schreibt die neue Verordnung RD 159/2021, die den Pannenhilfeeinsatz auf öffentlichen Straßen regelt, vor, dass alle Pannenhilfefahrzeuge drei Schilder tragen müssen: V-2, V-23 und V-24.
BOLETÍN OFFIZIELLER DEL ESTADO
Artikel 5. Hilfsfahrzeuge.
Einsatzfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr, die einen Noteinsatz durchführen, müssen alle Anforderungen der für sie geltenden Branchengesetze, insbesondere der Bestimmungen der Allgemeinen Kraftfahrzeugverordnung, erfüllen.
Der Rettungsdienstleister muss sicherstellen, dass das Rettungsfahrzeug jederzeit über alle in diesem Königlichen Erlass und anderen geltenden Vorschriften festgelegten Elemente verfügt.
Alle Fahrzeuge werden gemäß den Bestimmungen der Anlage XI der Allgemeinen Kraftfahrzeug-Ordnung mit folgenden Schildern versehen:
BOE: 17
a) V-2.
b) V-23.
c) V-24.
Vier. Abschnitt 6 wird dem Zeichen V-2 Fahrzeug-Hindernis auf der Straße in Anhang XI „Beschilderung an Fahrzeugen“ mit folgendem Inhalt hinzugefügt:
BOE 17
«6. Einsatzfahrzeuge auf öffentlichen Straßen werden je nach Konfiguration auf einem Drittel der verfügbaren Vorder-, Seiten- und Heckfläche des Einsatzfahrzeugs mit retroreflektierenden Plaketten wie oben definiert ausgestattet.
