Die Einführung des vernetzten Beacons V16 hat in Europa nach Einreichung mehrerer Initiativen beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eine Debatte ausgelöst. Die aufgeworfene Frage lautete, ob eine verpflichtende Nutzung des Geräts in Spanien gegen EU-Recht verstoßen könnte.
Die Europäische Kommission hat ihren Standpunkt bereits klargestellt: Es gibt keine spezifischen europäischen Rechtsvorschriften, die diese Art von Signalvorrichtung regeln. Folglich liegt kein Verstoß gegen EU-Recht vor. Spanien hat im Rahmen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr gehandelt.
Die rechtliche Grundlage des Wiener Übereinkommens
Die von der Europäischen Kommission angeführte Rechtsgrundlage basiert auf dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968, einem internationalen Vertrag, der gemeinsame Verkehrsstandards zur Verbesserung der Verkehrssicherheit festlegt.
Im Einzelnen wird Bezug genommen auf:
- Artículo 3Dies erlaubt es den Staaten, ihre internen Regelungen anzupassen, solange diese nicht dem Geist des Übereinkommens widersprechen.
- Artículo 23.5, was vorschreibt, dass ein außerhalb einer Stadt stillgelegtes Fahrzeug durch ein „geeignetes Gerät“ ordnungsgemäß gekennzeichnet werden muss, das andere Fahrer warnt.
Die V16-Notfunkbake entspricht diesem Konzept eines geeigneten Geräts. Da es keine harmonisierte europäische Regelung für diese Systeme gibt, obliegt es jedem Mitgliedstaat, die technischen Anforderungen und Nutzungsbedingungen festzulegen.
Nutzung des V16-Funkfeuers außerhalb Spaniens
Einer der wichtigsten Aspekte für Anwender und Händler ist die Gültigkeit des Geräts bei internationalen Reisen.
Die Europäische Kommission hat Folgendes bestätigt:
- In Spanien zugelassene Fahrzeuge dürfen mit der V16-Rundumleuchte durch andere Länder fahren, ohne dass Warndreiecke mitgeführt werden müssen.
- Ausländische Fahrzeuge, die nach Spanien einreisen, dürfen ihre Warndreiecke weiterhin gemäß den Vorschriften ihres Heimatlandes verwenden, ohne dass eine sofortige Verpflichtung zur Anbringung des Warnlichts besteht.
Dieser Punkt schafft Rechtssicherheit und beseitigt Zweifel an möglichen Sanktionen bei grenzüberschreitenden Reisen.
Spanien, ein europäischer Maßstab in Sachen Verkehrssicherheit
Die Europäische Kommission hob in ihrer Bewertung des Falls die Fortschritte Spaniens im Bereich der Verkehrssicherheit hervor. In den 90er Jahren gab es jährlich etwa 10.000 Verkehrstote. Bis 2024 sank diese Zahl auf rund 800.
Mit 35 Verkehrstoten pro Million Einwohner im Vergleich zum europäischen Durchschnitt von 44 zählt Spanien zu den Ländern mit den besten Ergebnissen bei der Reduzierung von Verkehrsunfällen. Dieser Kontext unterstreicht die Notwendigkeit abgestimmter Maßnahmen zur Verringerung der Risiken durch Pannen und Unfälle im Straßenverkehr.
Die Einführung des vernetzten V16-Leuchtfeuers ist genau Teil dieser Strategie: Verringerung der Gefährdung des Fahrers durch Vermeidung der Aufstellung von Warndreiecken und Verbesserung der Antizipation durch Übermittlung des Standorts des stehenden Fahrzeugs.
Hero Driver LED: zertifizierte, vernetzte V16-Warnleuchte
In diesem konsolidierten regulatorischen Umfeld ist es unerlässlich, dass Distributoren und Ersatzteilhändler ausschließlich mit Geräten arbeiten, die die technischen und Homologationsanforderungen vollständig erfüllen.
Das Leuchtfeuer Hero-Treiber-LEDDas von Ryme Automotive vertriebene Gerät bescheinigt, mit Konnektivität NB-IoT ist bis 2040 enthalten., bereit, die spanischen Vorschriften für vernetzte V16-Baken einzuhalten.
Zu den wichtigsten technischen Spezifikationen gehören:
- 360° horizontale Sichtweite und ±8° vertikale Sichtweite.
- Die Lichtstärke liegt zwischen 40 und 80 effektiven Candela bei 0° und beträgt mindestens 25 Candela bei ±8°.
- Blitzfrequenz zwischen 0,8 und 2 Hz.
- Schutzart IP54.
- Dynamischer Druckwiderstand von 180 Pa.
- Betriebstemperatur zwischen -10 °C und 50 °C.
- Die Tests wurden in einem nach UNE EN-ISO 17025 akkreditierten Labor durchgeführt.
Für den professionellen Vertriebskanal bedeutet ein zertifizierter, vernetzter V16-Beacon mit integrierter Konnektivität, dass er eine Lösung bietet, die mit dem europäischen Rechtsrahmen übereinstimmt und auf das endgültige regulatorische Umfeld vorbereitet ist.