Das Europäische Parlament verabschiedet Vorschriften für die Ladeinfrastruktur und nachhaltige Schiffskraftstoffe
Das Europäische Parlament hat mit der Verabschiedung neuer Vorschriften, die die Installation von Steckdosen für Elektroautos alle 60 Kilometer, für Lastkraftwagen alle 120 Kilometer und für Wasserstofftanks alle 200 Kilometer vorsehen, einen wichtigen Schritt in Richtung Energiewende im Verkehr getan .
Die Ladeinfrastruktur für Elektroautos muss im gesamten TEN-T-Netz mit einer Mindestleistung von 400 Kilowatt (kW) im Jahr 2026 und 800 kW im Jahr 2028 ausgebaut werden. Für Lkw und Busse müssen Ladestationen auf der Hälfte der Hauptstraßen installiert werden in der EU bis 2028 mit einer anfänglichen Leistung von 1.400 kW, die je nach Straße auf 2.800 kW ansteigen wird, sodass bis 200 mindestens alle 2031 Kilometer ein Ladepunkt gewährleistet sein wird.
Diese Stationen müssen für alle Fahrer zugänglich sein, über einfache Zahlungssysteme verfügen und den Preis und die Ladezeiten anzeigen. Darüber hinaus sehen die neuen Regelungen auch die Förderung des Einsatzes von Wasserstoff vor, so dass auf den Hauptstraßen alle 200 Kilometer Wasserstoffgeneratoren erforderlich sind.
Diese Maßnahme ist Teil des Plans, den Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen zu erleichtern, den einzigen Fahrzeugen, die ab 2035 in der EU vermarktet werden dürfen. Durch die Förderung nachhaltigerer, erneuerbarer und effizienterer Energielösungen im Verkehr soll die Reduzierung von Treibhausgasen angestrebt werden Emissionen und Luftverschmutzung zu reduzieren, die Lebensqualität der Bürger zu verbessern und neue hochwertige Arbeitsplätze in der Branche zu schaffen.
Darüber hinaus hat das Europäische Parlament auch Verordnungen zur Förderung umweltfreundlicherer Schiffskraftstoffe verabschiedet. Schiffe mit einem Gewicht von mehr als 5.000 Tonnen Ladung, die für 90 % der CO2-Emissionen im maritimen Sektor verantwortlich sind, müssen ihre Emissionen bei der von ihnen genutzten Energie schrittweise reduzieren. Bis 2025 müssen sie im Vergleich zu 2 um 2020 % sinken und ab 80 auf 2050 % ansteigen. Außerdem müssen sie ab 2030 im Dock mit Strom betrieben werden und mindestens 2 % erneuerbare Kraftstoffe biologischen Ursprungs verwenden.
Mit diesen Maßnahmen positioniert sich Europa als Vorreiter bei der Dekarbonisierung des Seeverkehrs, fördert die Nachfrage nach nachhaltigen Kraftstoffen und fördert Innovationen in diesem Sektor. Sobald der EU-Rat beiden Gesetzen zustimmt, werden die Regeln voraussichtlich in den kommenden Monaten in Kraft treten und einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Zukunft im Land- und Seeverkehr darstellen.
