
Der Oberste Gerichtshof von Madrid (TSJM) hat ein Urteil gefällt, das Werkstätten und Kleinunternehmen in der Hauptstadt Erleichterung verschafft. Die Richter haben mehrere zentrale Bestimmungen der 2021 geänderten Verordnung der Stadt Madrid zur nachhaltigen Mobilität für ungültig erklärt, mit der Umweltzonen im Stadtgebiet eingerichtet wurden. Diese Entscheidung beruht unter anderem auf der „Unzulänglichkeit des Berichts über die wirtschaftlichen Auswirkungen“, der die Folgen für die wirtschaftlich schwächsten Bevölkerungsgruppen nicht ausreichend berücksichtigt habe.
Das TSJM-Urteil unterstreicht, dass die durch die Verordnung verhängten restriktiven Maßnahmen vermutlich Personen und Unternehmensgruppen mit geringerer Wirtschaftsleistung, wie Werkstätten, Selbstständige und Kleinstunternehmen, betrafen. Der Madrider Werkstattverband (Asetra) hatte wiederholt vor den negativen Auswirkungen der ZBEs auf die Wirtschaftlichkeit von Werkstätten gewarnt und auf die Notwendigkeit einer größeren Sensibilität der kommunalen Behörden hingewiesen.
Asetra hat hervorgehoben, dass die Werkstätten nicht nur einen wesentlichen Dienst für die Bürger leisten, sondern auch einen erheblichen Beitrag zur lokalen Wirtschaft leisten, indem sie Arbeitsplätze schaffen und Steuern zahlen. Aus diesem Grund hat der Verband den Stadtrat aufgefordert, diese Beiträge bei der Gesetzgebung zur städtischen Mobilität und Luftqualität zu berücksichtigen.
Durch die Gerichtsentscheidung bleibt der übrige Wortlaut der Verordnung erhalten, sodass in Zukunft weitere Bestimmungen zu ZBEs und besonders geschützten Umweltzonen (ZBEDPE) festgelegt werden können, sofern die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und wirtschaftliche Bewertungen durchgeführt werden. erschöpfend. Die Aufhebung dieser spezifischen Bestimmungen stellt jedoch eine Erleichterung für Werkstätten dar, die ZBEs als direkte Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Nachhaltigkeit betrachteten.
Diesem Urteil liegt eine Berufung der Gemeindegruppe Vox zugrunde, die Unregelmäßigkeiten bei der Genehmigung der Verordnung geltend machte. Obwohl der TSJM die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverschmutzung im Einklang mit europäischen und nationalen Vorschriften nicht in Frage stellt, betont er, wie wichtig es ist, Umweltziele mit den wirtschaftlichen Auswirkungen auf die am stärksten gefährdeten Sektoren in Einklang zu bringen, ein Aspekt, der in den Vorschriften nicht ausreichend berücksichtigt wurde . ungültig.
Mit diesem Urteil beginnt ein neues Kapitel in der Regulierung der Mobilität in Madrid, wo die Notwendigkeit des Umweltschutzes mit der Wahrung der Rechte und der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit kleiner Unternehmen, insbesondere Werkstätten, die im täglichen Leben eine entscheidende Rolle spielen, einhergehen muss der Stadt.