
Das Amtsblatt des Staates (BOE) hat die von der Generaldirektion Verkehr (DGT) für das Jahr 2024 verhängten Änderungen der Beschränkungen für den Lkw-Verkehr angekündigt. Obwohl sie denen des Vorjahres weitgehend ähneln, sind sie unbedingt erforderlich Beachten Sie die Abweichungen, insbesondere in der Foral-Gemeinschaft von Navarra, die aufgrund der übertragenen Verkehrsbefugnisse eine eigene Resolution hat.
Erhöhte Einschränkungen und wichtige Änderungen:
- Verbot auf der Strecke Burgos – Baskenland: Das umstrittene Verbot des Lkw-Verkehrs zwischen Burgos und dem Baskenland im Sommer bleibt bestehen. Sonntags, 4., 18. und 25. August, sowie 1. September, 3. November und 8. Dezember, zwischen 16 und 21 Uhr wird der Verkehr auf der A-1, AP-1 und N-1 eingeschränkt. Auch Ostern wird es zusätzliche Einschränkungen geben.
- Erhöhte Beschränkungen in Huesca und anderen Gebieten: Zusätzlich zu den Einschränkungen während der Karwoche kam es in Huesca zu einer Zunahme der Tage mit Einschränkungen auf der N-230. Auf der A-3, A-8 in Castro-Urdiales und N-631 in Zamora werden die Tage der Beschränkungen ebenfalls verlängert.
- Überholverbot auf neuen Abschnitten: Die DGT hat Abschnitte aufgenommen, in denen das Überholverbot für Lkw mit einer zulässigen Höchstmasse (MMA) von 7,5 Tonnen gilt. Dies umfasst den Abschnitt der A-62 zwischen Kilometer 101 und 151, der am 15. April von 23 bis 1 Uhr gilt, sowie alle Sonntage und nationalen oder regionalen Feiertage im Juni, Juli und August. Auch auf der A-49, AP-4 und AP-1 bleiben die Beschränkungen bestehen, nun auch in Richtung Burgos.