Tägliche Dateien: Juli 1 2026

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Bei Nichtbeachtung der Nutzung des angeschlossenen V16-Notfalls wird eine Geldstrafe von 200 € fällig, und Ihre Versicherung kann Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wer ein liegengebliebenes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß signalisiert, muss nicht mehr nur mit einem Bußgeld rechnen. Seit der verpflichtenden Nutzung des vernetzten V16-Rundumwarnsystems können die Folgen deutlich schwerwiegender sein: Zusätzlich zu einem Bußgeld von bis zu 200 € kann die Versicherung Schadensersatz vom Fahrer fordern.